 | frühester
Beginn
Vor dem frühesten Beginn ist eine Anwesendzeit noch keine
berechnete Arbeitszeit ( z. B. 6:48 Beginnerfassung ab 7:00 Berechnung
). Zwischen dem frühesten und dem spätesten Beginn wird die tatsächlich
erfasste Zeit minutengenau abgerechnet. |
 | spätester Beginn
Nach dem spätesten Beginn ist Pflichtarbeitszeit (Kernzeit) |
 | frühestes Ende
Vor dem frühesten Ende ist Pflichtarbeitszeit (Kernzeit). Zwischen
dem frühesten und dem spätesten Ende wird die tatsächlich erfasste Zeit
minutengenau abgerechnet. |
 | spätestes Ende
Nach dem spätesten Ende ist eine Anwesendzeit keine berechnete
Arbeitszeit mehr ( z. B. 16:08 Endeerfassung nur bis 16:00 Berechnung
) |
 | Gleitzeit
Ein Zeitfenster für die tägliche Arbeitszeit. Um mehr
Flexibilität für das Unternehmen und den/die Mitarbeiter/in zu erreichen
kann die tägliche Arbeitszeit zwischen dem frühesten und spätesten Beginn
begonnen und dem frühesten und spätesten Ende beendet werden und wird
minutengenau abgerechnet. Die Zeit zwischen dem spätesten Beginn und dem
frühesten Ende ist die Kernzeit zu der
zwingend gearbeitet werden muss. Die sich aus der Flexibilität ergebenden
Abweichungen zwischen der Sollarbeitszeit des Tages und der tatsächlichen
Arbeitszeit an dem Tag wird durch Zeitbuchungen von/an Gleitzeit-
/ Ausgleichskonto ausgeglichen. Diesem Gleitzeit- /
Ausgleichskonto können Beschränkungen auferlegt werden ( z. B. alles über
20 Std. Plusstunden wird ausgezahlt oder gekappt, alle Minusstunden größer
20 verringern die Zahlung ) damit keine einseitigen Belastungen oder Risiken
( z. B. vom 12.Oktober bis Weihnachten werden Überstunden abgebaut)
auftreten können. |
 | angeordnete Mehrarbeit
Wenn ein/e Mitarbeiter/in über ein Gleitzeitkonto verfügt, auf
dem bereits Plusstunden bis kurz vor der Kappung angesammelt wurden, würde
jetzt zusätzlich angeordnete Mehrarbeit diese Kappungsgrenze überschreiten
und Nachteile entstehen. Angenommenes Beispiel: Gleitzeitkonto
Plusbegrenzung 20 Stunden, darüber hinaus wird gekappt. Aktueller Stand
18,5 Stunden Plus und am Samstag sollen 8 Stunden angeordnet gearbeitet
werden = 26,5 Stunden Plus ergibt, dass 6,5 Stunden gekappt werden. Damit
solche angeordnete Mehrarbeit den/die Mitarbeiter/in nicht ungerechtfertigt
belastet führen Stunden der angeordneten Mehrarbeit dazu, dass die
Kappungsgrenze für 1 bis 3 Monate um die angeordnete Mehrarbeit nach oben
verschoben wird ( 20 Stunden Kappungsgrenze + 8 Stunden angeordnete
Mehrarbeit = neue Kappungsgrenze 28 Stunden für die nächsten 3 Monate).
Somit kann der/die Mitarbeiter/in diese angeordnete Zeit in einem zumutbaren
Zeitraum durch Freizeitausgleich
reduzieren. |